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B2B-Kaltakquise im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Über die Datenschutz-Grundverordnung kursieren viele Mythen. Sie genießt einen denkbar schlechten Ruf und gilt als zu streng. Das ist jedoch nur teilweise richtig. An der Möglichkeit der Kaltakquise von Unternehmern zum Beispiel, hat das Inkrafttreten der DSGVO grundsätzlich nichts geändert. Dennoch bringt die DSGVO auch hier Änderungen, die zu beachten sind.